Richtungsweisend
für ihren Erfolg.

Begleitende Beratung,
ein Unternehmerleben lang.

Gerstgrasser
Steuerberatung & Unternehmensberatung

+43 5524 2149-0kanzlei@gerstgrasser.atUnser Standort
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Wir kümmern uns um Ihre Steuern und sorgen für Weitblick

Wer zahlt schon gerne Steuern? Mit individueller Beratung und professioneller Abwicklung stellen wir sicher, dass Sie nicht mehr zahlen als unbedingt notwendig.

Um Steuern zu zahlen, muss ein Gewinn erwirtschaftet werden. Unsere stetig begleitende, betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung ist wegweisend für Ihren nachhaltigen Erfolg. Optimierungen sowie unterjährige Gegensteuerungen erfolgen laufend – und nicht erst bei der jährlichen Steuerabrechnung.

Bauen auch Sie auf unsere Fachkompetenz und pro-aktive Beratung.

Was wir für Ihren Erfolg tun können.

  • Steueroptimierung

    Wir analysieren Ihre Belege mit dem Ziel, aussagekräftige Zahlen und Auswertungen als Basis für Optimierungen und zukünftige Planung bereitzustellen.

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  • Unternehmens­entwicklung

    Wann immer wichtige Fragen anstehen, sind wir zur Stelle: Ob zur richtigen Rechtsformwahl von Unternehmen, zur Finanzierung oder für Planrechnungen.

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  • Buchhaltung Online

    Wer auf unser Know-how auch im technischen Bereich zurückgreifen möchte, nutzt unsere umfassende Standard-Software für Buchhaltung und Rechnungswesen.

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  • Begleitende Beratung

    Wir beraten Sie ganz persönlich. Unsere Experten vertreten Sie vor Behörden, begleiten zu Bankgesprächen und unterstützen bei Betriebsprüfungen.

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Steuernews

Umsatzsteuer: Kann ein Vertrag eine Rechnung sein?

Aktuelle Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien ergänzt das Thema Rechnung.

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Sachbezug aufgrund von Zinsersparnissen ab 2024

Bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist ab 2024 zwischen variablen und unveränderlichen Zinssatz zu unterscheiden.

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Einkommensteuer: Änderungen bei Kirchenbeitrag und sonstigen Bezügen

Anhebung der Obergrenze für die Absetzbarkeit des Kirchenbeitrages und Anpassung der Freigrenze bei der Besteuerung von sonstigen Bezügen.

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Betriebskindergärten: Was hat sich bezüglich der Lohnsteuerbefreiung ab 2024 geändert?

Kein Sachbezug bei kostenlosem oder vergünstigtem Besuch von Betriebskindergärten ab 2024, auch wenn Besuch durch betriebsfremde Kinder möglich ist.

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Ist der Vorsteuerbetrag aus Anzahlungen zu berichtigen, wenn eine Leistung nicht ausgeführt wurde?

Ergänzungen durch die letzte Wartung der Umsatzsteuerrichtlinien.

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Wie hoch sind die Zuverdienstgrenzen beim Kinderbetreuungsgeld in 2024?

Beachtung der unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen bei den beiden Kinderbetreuungsgeldvarianten.

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Wie kann Mitarbeiterloyalität auch in Kleinunternehmen gefördert werden?

Welche Tipps gibt es, um Mitarbeiter in Kleinunternehmen langfristig zu binden?

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Rechtsformwahl: Was ändert sich 2024 aus steuerlicher Sicht?

Die Wahl der Rechtsform kann die Steuerlast wesentlich beeinflussen.

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Wann haben Arbeitnehmer eine Arbeitnehmerveranlagung abzugeben?

Eine Reihe von Tatbeständen verpflichten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zur Abgabe einer Steuererklärung.

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