BUCHHALTUNGS - Service

Buchhaltung hat sich in den letzten Jahren sehr verändert – vom händischen Eintragen der Ein- und Ausgaben auf Papier bis hin zur papierlosen Online-Buchhaltung. In diesem Servicebereich finden Sie Informationen zu den verschiedensten Themen der Buchhaltung.

Musterrechnungen

Als besonderen Service für Sie haben wir für die häufigsten Fälle Musterrechnungen mit erläuternden Bermerkungen erstellt.

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Steuerliche Aufbewahrungspflicht

Am Ende jedes Jahres, wenn man Platz für die neuen Unterlagen schaffen möchte, stellt sich dieselbe Frage: Wie lange müssen Buchhaltungsbelege aufbewahrt werden?

Die häufigste Aufbewahrungsfrist beträgt sieben Jahre. Das heißt, Sie dürfen zB im Jahr 2020 alle Akten und Belege aus dem Jahr 2012 (oder älter) vernichten. (Achtung bei laufenden Verfahren oder abweichendem Wirtschaftsjahr). Im folgenden Informationsblatt finden Sie genauere Details.

Steuerliche Aufbewahrungspflicht

Innergemeinschaftliche Verbringungs- oder Abholfälle

Für innergemeinschaftliche Verbringungs- oder Abholfälle muss ein Unternehmer Dokumente vorweisen können um die Lieferung steuerfrei behandeln zu können. Folgende Vorlagen können Sie dazu hier herunterladen:

Innergemeinschaftlicher Eigentransport (Ablieferung)
Erklärung des Kunden über den Empfang von Waren

Innergemeinschaftliche Abholung Erklärung des Kunden über die Beförderung von Waren in das übrige GemeinschaftsgebietSpezialvollmacht bei Abholung durch ErfüllungsgehilfeSpezialvollmacht bei Abholung durch Erfüllungsgehilfen in englischer Sprache