Der ermäßigte Umsatzsteuersatz (5%) läuft zum Jahresende aus: Was ist zu tun?

Der ermäßigte Steuersatz in Höhe von 5% gilt in den Bereichen Gastronomie, der Hotellerie, der Kulturbranche sowie des Publikationsbereichs (nicht Zeitungen und andere periodische Druckschriften) befristet bis 31. Dezember 2021. Eine weitere Verlängerung der Ermäßigung ist aktuell nicht zu erwarten.

Bitte nehmen Sie zeitgerecht die entsprechenden Änderungen in Fakturenprogrammen und Registrierkassen vor, um ab 1.1.2022 korrekte Belege und Rechnung ausstellen zu können.

Diese Information ist auf dem Stand 16.12.2021.

Stand: 17. Dezember 2021

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