Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gilt mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 3,88%.
Stand: 27. Januar 2023
Aufgrund einer weiteren Zinssatzerhöhung der EZB gilt mit Wirksamkeit ab 21.12.2022 für Stundungs-, Aussetzungs-, Anspruchs-, Beschwerde- und Umsatzsteuerzinsen ein Zinssatz von 3,88%.
Stand: 27. Januar 2023

Im Februar sind jedes Jahr besondere Meldungen von Vorjahresdaten an das Finanzamt erforderlich.
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Bei bestimmten Anlässen ist es notwendig oder sinnvoll, den Wert des Unternehmens zu ermitteln.
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Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen nutzen.
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